Beamten-Anwärter dürfen aus Gesundheitsgründen abgelehnt werden

Von Frank Hertel
14. September 2011

Ein Bewerber für einen Beamten-Job im mittleren Justizdienst des beschaulichen Städtchens Neustadt an der Weinstrasse wurde im Bewerbungsgespräch nach seinem Gesundheitszustand befragt und abgelehnt, weil er sagte, er sei oft müde und ohne Elan. Der abgelehnte Bewerber klagte gegen den Dienstherren, weil er einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vermutete. Er wollte drei Monatsgehälter ausbezahlt bekommen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte dieses Ansinnen ab. Bei der Bewerbung auf eine Beamtenstelle sei eine Frage nach dem Gesundheitszustand zulässig. Der Dientsherr muss den Mann weder einstellen, noch ihm eine Entschädigung zahlen.

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