Wer Überstunden leistet, muss dies auch nachweisen können

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
8. September 2011

Bei einem Streitfall zwischen Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter wegen geleisteter Überstunden, muss der Mitarbeiter diese Leistung auch beweisen können, denn sonst kann er kein Geld dafür verlangen, wie das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz urteiltet. So muss der Mitarbeiter, wie das Gericht betonte, nachweisen können, wann und in welcher Zeit er die Überstunden geleistet und welche Arbeit er in dieser Zeit verrichtet hat.

Bei dem Fall wollte ein Arbeitnehmer von seiner ehemaligen Firma eine nachträgliche Lohnzahlung in Höhe von 15.200,00 Euro für 700 geleistete Überstunden haben. Doch der Arbeitgeber bestritt die geleisteten Überstunden.

So muss also, laut Urteil der Richter, der Arbeitnehmer seine geleisteten Überstunden beweisen, denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet von sich aus irgendwelche Unterlagen beizubringen aus denen die eventuellen Überstunden ersichtlich sind.