Beauftragte für Kindesmissbrauch fordert längere Verjährungsfristen

Von Frank Hertel
26. Mai 2011

Christine Bergmann ist Beauftragte für sexuellen Kindesmissbrauch. Sie stellte in Berlin einen Abschlussbericht vor, dessen Ergebnisse auf 13000 Anrufen in der Geschäftsstelle, sowie auf Gesprächen mit Experten von Beratungseinrichtungen und Betroffeneninitativen beruht. Die zentrale politische Forderung Bergmanns ist eine Anhebung der Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch auf 30 Jahre ab dem 21. Lebensjahr.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht eine Anhebung der Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre vor, allerdings ab dem Tatzeitpunkt gerechnet. Bergmann sagte, dass Missbrauchsopfer noch Jahre und Jahrzehnte nach dem Vorfall auf Hilfe angewiesen sind. Sie fordert außerdem, dass die Therapiekosten von Institutionen übernommen werden sollten, in denen der Missbrauch stattfand.

Damit spielt sie auf die schlimmen Vorfälle an, die in den letzten Jahren vor allem in kirchlichen Institutionen ans Licht kamen. Am häufigsten findet sexueller Missbrauch aber immer noch in Familien statt. Hier ist es nicht immer klar, wer die oft hohen Therapiekosten zu tragen hat.