Befristeter Arbeitsvertrag kann Weihnachtsgeld kosten

Bei Ende des Vertrages vor April des Folgejahres, kann Weihnachtsgeld verweigert werden

Von Andreas Krämer
7. September 2011

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz kann ein befristeter Arbeitsvertrag einen Mitarbeiter das Weihnachtsgeld kosten. Die Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen haben nach Ansicht der Richter keinen automatischen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Wenn der Arbeitsvertrag vor dem 31. März des folgenden Jahres ausläuft so hat der Arbeitgeber das Recht die genannte Sonderzahlung nicht zu leisten. Im Rahmen des Urteils wurde die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen.

Auch bei genereller Befristung keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Er hatte einen bis zum 31. Dezember 2009 laufenden Arbeitsvertrag und erhielt kein Weihnachtsgeld während die anderen Mitarbeiter es überwiesen bekamen. Der Arbeitgeber verwies auf den Tarifvertrag. Laut dem Tarifvertrag erhalte derjenige nicht das Weihnachtsgeld, wer bis zum 31. März des Folgejahres das Unternehmen verlassen würde.

Der Arbeitnehmern betonte allerdings, dass er die Firma nicht freiwillig sondern auf Grund des befristeten Vertrags verlassen habe. Wie das LAG bekannt gab, sei entscheidend dass der Mitarbeiter zum Stichtag des folgenden Jahres nicht mehr bei seinem Arbeitgeber tätig war. Bei einem generell befristeten Arbeitsvertrag gilt dies ebenfalls.