Behandlungsfehler durch den Arzt: Patienten sollten bei Verdacht handeln
Wer als Patient die Vermutung einer Falschbehandlung hat, sollte aktiv werden
Auch Mediziner sind nur Menschen und können Fehler machen. Laut einem Gutachten des MDK, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, unterliefen deutschen Ärzten allein 2013 insgesamt 3.700 Behandlungsfehler.
Wer als Patient die Vermutung hat, dass bei der eigenen Behandlung etwas falsch lief oder läuft, der ist zunächst verunsichert. Soll man den behandelnden Arzt direkt darauf ansprechen? Wechselt man wortlos in eine andere Praxis? Oder sollte man direkt klagen?
Das Gespräch mit dem Arzt suchen
Fakt ist, dass die Situation für alle Beteiligten unangenehm ist, doch gar nichts zu unternehmen, ist der falsche Weg. Der erste Schritt sollte darin bestehen, den Arzt höflich aber offen auf den Verdacht der Falschbehandlung anzusprechen.
Oft sind es anhaltende Schmerzen nach der Versorgung, die einen Patienten daran denken lassen, dass etwas nicht stimmt. Genau das sollte man sagen und dabei auf keinen Fall sofort persönlich werden. Es dürfte auch im Interesse des Arztes liegen, den anhaltenden Schmerzen auf den Grund zu gehen. Oft offenbart sich im Zuge dieser Suche auch der Behandlungsfehler.
Krankenkasse und Patientenberatung
Kommt man so nicht zu einem befriedigendem Ergebnis, sollte man sich als Patient an die eigene Krankenkasse werden. Gemäß des Patientenrechtegesetz Paragraf 66 des Sozialgesetzbuches ist die Krankenkasse dafür da, Schadensersatzansprüche des Versicherten zu untersuchen und dem Patienten als Unterstützung zur Seite zu stehen. Die Krankenkasse wird den Fall gemeinsam mit den Medizinischen Diensten prüfen und ein Gutachten über den Fall erstellen.
Wichtig: Für den betroffenen Patienten ist dieser Schritt kostenfrei. Kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, erhält der Patient passende juristische Hilfe, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Wer sich nicht direkt an die Krankenkasse wenden möchte, kann zunächst auch den eigenen Fall der "Unabhängigen Patientenberatung Deutschland" vorlegen. Auch hier besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Gutachten zu erbitten.
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