Verdacht auf Behandlungsfehler? Was Patienten tun können

Von Dörte Rösler
22. April 2014

Nicht jede ärztliche Behandlung bringt den erhofften Erfolg. Manche Komplikationen gehören dabei zum normalen Risiko - andere sind auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen. Wer fürchtet, dass sein Arzt gepfuscht hat, sollte um seine Rechte kämpfen. Bestätigt sich der Verdacht, besteht Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Was sind Behandlungsfehler?

Ob Komplikationen bei der OP, Pflegefehler oder defekte Medizinprodukte - die Beweislast liegt beim Patienten. Im konkreten Fall muss er deshalb nachweisen, dass

  • tatsächlich ein Schaden vorliegt
  • die Ursache zweifelsfrei in der Behandlung liegt
  • die Behandlung nicht zeitgerecht oder richtig durchgeführt wurde.

In der Praxis können die Betroffenen allerdings kaum nachweisen, welche Ursache eine bestimmte Komplikation hat. Darum brauchen sie fachliche Unterstützung.

Was können gesetzliche Versicherte tun?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können bei ihrer Kasse einen kostenfreien Gutachter beantragen. Das eigentliche Gutachten erstellt ein Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) - meist anhand der Krankenakten.

Ein Besuch beim Patienten zu Hause ist die Ausnahme. Betroffene können dem Gutachter jedoch helfen, indem sie ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Behandlung erstellen. Ein Tipp hierbei ist, dass Patienten ebenfalls das Recht haben, sich eine Kopie ihrer Akte aushändigen zu lassen.

Als Alternative zum Gutachter der Kasse bieten auch die Schlichtungsstelle der Ärztekammer ihre Unterstützung. Wer mit dem Ergebnis einer Schönheitsoperation nicht zufrieden ist, findet hier etwa Rat.

Welche Möglichkeiten haben Privatpatienten?

Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, einen Gutachter einzuschalten. Trotzdem sollten Patienten ihren Versicherer ansprechen. Auch dieser hat meist ein Interesse, dass Verstöße gegen die Regeln der ärztlichen Kunst aufgeklärt werden.