Was tun bei Behandlungsfehlern? - Die Rechte des Patienten

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
12. November 2013

Immer wieder hört man Meldungen über Behandlungsfehlern von Ärzten und dann stellt man sich die Frage, was man in einem solchen Fall als Patient eigentlich tun kann. Rechte für Patienten gab es vor einigen Jahren auch schon, doch erst seit 2013 gibt es das so genannte Rechtepatientengesetz, welches dafür sorgt, dass Fälle mit Behandlungsfehlern klar geregelt sind.

So hat ein Patient, der sich fehlbehandelt fühlt, beispielsweise das Recht auf ein kostenloses medizinisches Gutachten durch die Krankenkasse. Dies gilt jedoch nur für gesetzliche Krankenversicherungen. Bevor man jedoch diesen Schritt geht, sollte zunächst ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt erfolgen, bei dem geklärt wird, ob der Verdacht auf eine Fehlbehandlung überhaupt berechtigt ist. Zu den möglichen Behandlungsfehlern, die anerkannt werden, gehören nicht nur Operationen, auch nicht stattgefundene Untersuchungen, unzureichende Aufklärungen sowie Fehldiagnosen reihen sich hier mit ein.

Um schnell zu einem Ergebnis zu kommen, wird zu einer außergerichtlichen Einigung geraten. Hierbei spielt das Sammeln von Beweisen eine wichtige Rolle. Patienten wird empfohlen, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen, Kopien von ihren Untersuchungsunterlagen anzufordern, Kontaktdaten derjenigen, die mögliche Behandlungsfehler bezeugen können zu notieren, und eventuell die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen.