Behördengänge am Computer erledigen - Neues Gesetz zur elektronischen Verwaltung

Von Alexander Kirschbaum
30. April 2013

Lästige Behördengänge könnten in Zukunft entfallen, zumindest wenn es nach dem Bundestag geht. Die Regierungskoalition hat ein Gesetz verabschiedet, das die elektronische Verwaltung vorantreiben soll. So werden Bundesbehörden und Verwaltungen dazu verpflichtet, den Bürgern bis Mitte 2014 digitale Formulare und elektronische Kontaktmöglichkeiten bereit zu stellen.

Die Identifikation gegenüber den Behörden soll dann mithilfe des elektronischen Personalausweises oder über das De-Mail-Verfahren erfolgen. Akten der Bundesbehörden sollen bis zum Jahr 2020 digital angelegt werden, damit die Bürger im Internet nachverfolgen können, wie ihr Vorgang bearbeitet wird.

Die Kosten für die Umstellung in Höhe von rund 680 Millionen Euro werden sich laut Expertenmeinung nach kurzer Zeit rentieren. Das neue Gesetz tritt allerdings erst in Kraft, wenn der Bundesrat seine Zustimmung gibt. Die meisten Behördengänge fallen ohnehin in die Verantwortlichkeit der Länder und Kommunen.