Bei anhaltendem Baulärm lohnt es sich, eine Mietminderung anzustreben

Von Laura Busch
3. Juli 2012

Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist ständiger Baulärm durchaus ein Grund für eine Mietminderung. Die Zeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" machte aktuell auf ein Urteil des Frankfurter Amtsgerichts aufmerksam. Dem Artikel zufolge muss kein Mieter an allen Werktagen von morgens bis abends Baulärm ertragen.

Im konkreten Fall hatten Mieter geklagt, weil sie durch eine Hochhaussanierung über Monate hinweg massiv durch Lärm belästigt wurden. Die Kläger hatten Teile ihrer Miete zurückverlangt, der Vermieter hatte hingegen geltend machen wollen, dass die Wohnung in Frankfurt Westend nunmal in Zentrallage sei. In dieser Wohngegend müsse man mit Baulärm rechnen.

Die Richter entschieden jedoch, dass kein Mieter sich im Internet informieren muss, ob im Umkreis seines Wunschobjekts mit Baustellen zu rechnen sei. Ständiger Baulärm sei ein Mangel, der dem Mieter eine Minderung erlaube. Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass 10 Prozent gemindert werden dürfen.