Bei der Einkommenssteuererklärung die Sonderausgaben nicht vergessen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
23. März 2012

Wer seine Einkommenssteuererklärung selber erstellt, der sollte auch an die Sonderausgaben denken und dementsprechend angeben. Hierunter fallen auch die Vorsorgeaufwendungen, die den größten Anteil ausmachen, so also die Beiträge für die Basisversorgung im Rentenalter und auch die Beiträge zur Krankenkasse. Aber auch die Kirchensteuer und Spenden und Beiträge zu gemeinnützigen Vereinen gehören in diese Rubrik.

Und schließlich noch Kosten für die Berufsausbildung, beziehungsweise Studium. Auch Kosten für die Unterbringung des Kindes in einem Kinderhort oder Kindergarten werden unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben anerkannt. Unter Umständen können auch Unterhaltszahlungen an den ehemaligen Partner angegeben werden, wenn dieser seine Zustimmung erteilt hat.