Bei einem Unfall nicht vor Ankunft der Polizei den Ort verlassen, sonst kein Schadensersatz

Zurücklassen des Autos sowie der Fahrzeugpapiere reicht nicht aus

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. August 2009

Wer bei einem Unfall vor dem Eintreffen der Polizei den Unfallort verlässt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wobei es auch keine Rolle spielt, ob er das Auto und die Papiere vor Ort lässt, wie das OLG in Saarbrücken entschieden hat.

Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer nachts die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist gegen eine Mauer eines Anwesens gefahren. Aber danach hat er den Unfallort, ohne auf das Eintreffen der Polizei zu warten, verlassen, ließ aber sein Auto und die Fahrzeugpapiere zurück. Seine Kaskoversicherung aber bezahlte den entstandenen Schaden nicht, worauf der Fahrer dagegen klagte und sagte, er sei unter Schock gewesen, weshalb er den Unfallort verlassen hatte.

Aber die Klage wurde abgelehnt, weil der Fahrer durch das vorzeitige Verlassen des Unfallortes die Aufklärung verhindert habe und so die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, denn der Unfallfahrer hätte auch unter Alkoholeinfluss stehen können, was aber durch das Verlassen der Unfallstelle nicht mehr festzustellen war.