Bei einer Firmeninsolvenz wird nun der Fiskus doch nicht bevorzugt behandelt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. August 2010

Bei einer Firmenpleite soll der Staat bei der Aufteilung der Vermögenswerte nicht bevorzugt werden, so haben sich jetzt Justiz- und Finanzressort darauf geeinigt, hier eine andere Lösung zu finden, so dass der sogenannte "Fiskusprivileg", den das Finanzministerium letzte Woche ins Spiel brachte, zu den Akten gelegt wird.

Aber die neue Lösung wird im Prinzip zur gleichen Summe führen. Ein Gesetz-Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz brachte die neue Diskussion in Gang, wobei das Insolvenzrecht geändert werden sollte und der Staat, die Sozialversicherungen sowie die Bundesagentur für Arbeit bei Firmenpleiten vorrangig bedient werden sollten. So würden dadurch im Jahr 2011 etwa 455 Millionen Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen, später sogar schrittweise bis zu einer Milliarde.

Wie die Insolvenzverwalter befürchten, würde dann das deutsche Insolvenzrecht nicht mehr zur Sanierung eines Betriebes, sondern mehr zu einer Zerschlagung und somit Vernichtung von Arbeitsplätzen führen, wie auch Daniel Bergner, der Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), meint.