Neue gesetzliche Regelung für Privatinsolvenz

Von Dörte Rösler
10. Juni 2013

Seit der Gesetzgeber 1999 die Privatinsolvenz eingeführt hat, konnten sich auf diesem Weg zahlreiche Bürger von ihren Schulden befreien. Bisher dauerte es allerdings sechs Jahre, bis die Betroffenen aus ihren Schulden heraus waren. Ab Juli 2014 geht die Entschuldung deutlich schneller.

Das Parlament hat beschlossen, dass zahlungswillige Schuldner bereits nach drei Jahren einen Neustart machen können. Der zügige Schuldenschnitt setzt allerdings voraus, dass sie aktiv etwas für ihre finanzielle Gesundung tun. So muss der Gläubiger innerhalb von 36 Monaten aus eigener Initiative die Verfahrenskosten aufbringen und 35 Prozent der offenen Forderungen begleichen.

Auf den ersten Blick scheint die neue Regelung die Gläubiger zu benachteiligen. Die Justizministerin erhofft jedoch, dass die Schuldner nun eine stärkere Motivation hätten, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Daher erlaubt das Gesetz auch individuellere Absprachen zwischen Gläubigern und Schuldnern.