Bei Einkommensteuererklärung ist ab 2010 auch die Krankenversicherung abzugsfähig
Wie der Bundesrat beschlossen hat, können ab dem 1.1.2010 auch die Krankenkassenbeiträge bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. So sind zukünftig die Beträge in der Höhe der Basis-Krankenversicherung, sowie auch die Beiträge zur Pflegeversicherung voll abzugsfähig. Dies gilt neben den gesetzlich Versicherten auch für die Privatversicherten.
Eine weitere Änderung ist nach dem zukünftigem Gesetz bei der Unternehmenssteuerreform getroffen worden, wobei die Freigrenze angehoben wurde.