Bei Fahrkartenkontrolle ohne Ticket angetroffener Mann gilt nicht als "Schwarzfahrer"

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. Februar 2011

Wie das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main urteilte, ist der Tatbestand des "Schwarzfahrens", was offiziell als "Beförderungserschleichung" bezeichnet wird, nicht schon vorhanden, wenn man ohne Ticket in Bus oder Bahn bei einer Kontrolle erwischt wird.

Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein, so muss dem Betreiber Geld für ein Ticket entgehen und somit ein Verlust entstehen. Dies geschieht aber erst, wenn die Tat auch begonnen hat. Nun, was war geschehen?

Ein Mann wurde ohne Ticket in einem Bus von Kontrolleuren an der Haltestelle angetroffen, aber dies geschah vor Beginn der Fahrt. So sahen die Richter Zweifel an der Schwarzfahrt, denn es muss eine Strecke zwischen einer Haltestelle und der Fahrkarten-Kontrolle dokumentiert werden, und sprachen den beschuldigten Mann frei.