Busreisende aufgepasst - Wer sich nicht anschnallt, kann bei Schäden mithaften

Von Marion Selzer
30. November 2012

Wer sich in einem Reisebus nicht anschnallt, obwohl Sicherheitsgurte vorhanden sind, muss sich gegebenenfalls eine Teilschuld anrechnen lassen, wenn es aufgrund eines Fahrfehlers zu einer Verletzung kommt.

Im Fall ging es um eine Frau, die während einer Busreise schwer verletzt wurde, als der Busfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit Bahngleise überquerte. Dabei wurde die Klägerin aus dem Sitz geschleudert, einer ihrer Lendenwirbel wurde dabei gebrochen. Allerdings hatte sich die Frau nicht angeschnallt.

Sie verlangte vom Reiseunternehmen über 130.000 Euro Schadensersatz. Die Richter vom Oberlandesgericht Hamm sahen in dem Nicht-Anschnallen eine Mitschuld der Klägerin und gaben ihrer Klage nur zum Teil statt. Auch wer in Reisebussen unterwegs ist, unterliegt, anders als bei Linienbussen, einer Anschnallpflicht.