Beim Mietvertrag kommt es manchmal durch Standardklauseln zum Streit

Vor Unterzeichnung eines Mietvertrags sollte die aktuelle Rechtslage überprüft werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
16. April 2010

Normalerweise sollte auch in einem Mietvertrag alles so geregelt sein, dass es zu keinerlei Missverständnissen und somit zu Streitigkeiten kommen kann. Aber immer wieder kommt es dennoch wegen einer oder mehrerer Klauseln zum Rechtsstreit. Deshalb sollte auch der Vermieter immer auf die aktuelle Rechtslage achten, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, weil er ansonsten schlecht abschneidet.

Wenn eine Klausel gegen das aktuelle Recht verstößt und der Mieter dadurch benachteiligt wird, ist diese unwirksam und der Mieter bekommt Recht.

Beispiele für häufige Streitpunkte

Bei der Tierhaltung kann zwar ein Vermieter darauf bestehen, dass Hunde und Katzen nicht mit einziehen, aber Kleintiere, wie beispielsweise Hamster, sind dabei ausgeschlossen.

Auch bei der Hausmusik muss ein Vermieter, wenn die vorgeschriebenen Zeiten eingehalten werden, diese dulden. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es auch oftmals Ärger wegen der im Hausflur stehenden Kinderwagen, doch hier muss der Vermieter im Zweifelsfalle für geeignete Abstellräume sorgen, damit auch die Fluchtwege frei bleiben.

Für Reparaturen in einer Wohnung, die nicht in die Obhut des Mieters gehören, wie zum Beispiel ein tropfender Wasserhahn, ist der Vermieter zuständig, so auch für den ordentlichen Betriebszustand der Heizung.