Bei unklarer Unfallursache wird der Schaden geteilt
In der Regel wird es vor Gericht so gehandhabt, dass bei einem Auffahrunfall mit zwei Autos derjenige für den Schaden aufkommen muss, der aufgefahren ist. Dem neuesten Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm zufolge müssen sich die Unfallgegner den entstandenen Schaden teilen, wenn sich die Ursache des Unfalls beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge nicht eindeutig klären lässt.
Dies geht aus einem Fall mit einem Auffahrunfall hervor. Person A hatte behauptet, Person B im Wagen vor ihr habe zurückgesetzt. Person B behauptete, Person A sei auf ihr Auto aufgefahren. Da sie sich nicht einigen konnten und auch der Unfall nicht mehr rekonstruiert werden konnte, beschloss der Richter, dass beide sich den Schaden teilen müssen. (Aktenzeichen 6 U 305/09)
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/rechtverkehr/Schaden-muss-geteilt-werden-article1111156.html Abgerufen am 23. Juli 2010