Wohngeld: wer hat Anspruch und was ist beim Antrag zu beachten?

Von Dörte Rösler
6. Januar 2014

Wohnen ist teuer. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die finanziellen Belastungen zu tragen, greift der Staat seinen Bürgern unter die Arme. Maßgeblich sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Einkommen die Höhe der Wohnkosten.

Was viele nicht wissen, Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter, auch Personen, die eine eigene Immobilie bewohnen, können einen Lastenzuschuss beantragen. Formulare erhalten sie bei den örtlichen Behörden. Über die aktuellen Einkommensgrenzen und zuschussfähige Belastungen informiert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einer Broschüre.

Welche Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Bewohner, die zuschussberechtigt sind. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner. Eltern, Kinder und andere enge Verwandte. Empfänger von Transferleistungen werden von der Berechnung ausgenommen.

Wofür gibt es Zuschüsse?

Mieter bekommen Geld für die Grundmiete, Wasser und allgemeine Nebenkosten wie Abwasser und Müllbeseitigung. Extras wie die Garage werden nicht von der Behörde finanziert. Eigentümer können einen Lastenzuschuss beantragen. Dieser umfasst auch die Instandhaltungskosten, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie Zinsen bei der Bank.

Die Bewilligung gilt in aller Regel für 12 Monate. Wer länger Wohngeld beziehen möchte, sollte zwei Monate vor Ablauf einen neuen Antrag stellen. Achtung, die Wohngeldbehörde darf alle Angaben durch einen Datenabgleich prüfen.