Beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis Zeugnis anfordern
Wer sein Arbeitsverhältnis beendet, sollte darauf achten, dass er spätestens zwei bis drei Wochen später auch sein Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers erhält, ansonsten könne er nämlich an diesen Schadenersatzforderungen stellen. Denn die Arbeitgeber sind verpflichtet innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Beendigung eines ihrer Arbeitnehmers diesem ein Zeugnis auszustellen.
Bei dem vorliegenden Fall wollte ein ehemaliger Arbeitnehmer eine neue Stelle annehmen, konnte aber auch bei dem zweiten Bewerbungsgespräch noch kein Zeugnis seines ehemaligen Chefs vorweisen, so dass ihm die Stelle nicht mehr angeboten wurde, weil der zukünftige Arbeitgeber den Verdacht hatte, dass andere Gründe für die Beendigung des ehemaligen Arbeitsplatzes vorlagen.