Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben steigen - Besserverdiener zahlen mehr

Von Dörte Rösler
16. Oktober 2013

Zum 1. Januar werden wieder die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben angehoben. Für Gutverdiener mit einem Bruttoeinkommen ab 4000 Euro wird es teurer. Falls zugleich die Beitragssätze für Renten gesenkt werden, gibt es aber eine gewisse Entlastung.

Im Osten niedrigere Bemessungsgrenze

In Ostdeutschland liegt die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung derzeit bei 4900 (geplant 5000) Euro Monatseinkommen. Im Westen sind es wegen der höheren Löhne 5800 (6000) Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze einheitlich bei 3937,50 (4050) Euro.

Bemessungsgrenze schont hohe Einkommen

Die Bemessungsgrenzen sorgen dafür, dass Arbeitnehmer mit hohem Einkommen nicht überproportional an den Sozialkosten beteiligt werden. Deshalb sind die Abgaben ab einer bestimmten Höhe gedeckelt. Um die Sozialkassen am steigenden Einkommen zu beteiligen, sieht das Gesetz jedoch eine jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen vor. So werden die Kosten wieder gerechter auf alle Schultern verteilt.

Als Besserverdiener gelten dabei alle Vollbeschäftigten, deren Einkommen über dem Durchschnitt liegt. Für 2012 meldet das Statistische Bundesamt einen Schnitt von 3391 Euro brutto im Monat - ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.