Besonderheiten während der Probezeit
Während der Probezeit gelten Sonderregelungen für Gehalt, Urlaub und Kündigung
Gewöhnlich beginnt ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit, in der besondere rechtliche Regelungen gelten. Doch auch ohne die Vereinbarung einer Probezeit, kann in den ersten Wochen schnell gekündigt werden.
Während der Probezeit haben Arbeitnehmer sowohl Rechte als auch Pflichten. Es dient dazu, dass der Arbeitnehmer seinen neuen Arbeitsplatz kennen lernt und entscheiden kann, ob er den dortigen Anforderungen gewachsen ist. Gleichzeitig kann sich der Arbeitgeber in dieser Zeit ein Bild von der Leistung des neuen Arbeitnehmers machen.
Dauer und Fristen
Die Länge kann dabei individuell vereinbart werden und dauert gewöhnlich zwischen drei bis sechs Monaten. Ein Arbeitsverhältnis muss aber nicht mit einer solchen Probezeit begonnen werden. Dennoch gelten dann auch hier besondere rechtliche Regelungen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Regina Steiner.
Auch hier kann der Vertrag innerhalb der ersten drei Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit können beide Seiten mit einer Frist von nur 14 Tagen, statt wie sonst von vier Wochen, kündigen.
Lohn und Urlaub
Auch der Lohn kann für die Probezeit gesondert angesetzt werden, darf aber den Tarif von Mindestlöhnen nicht unterbieten, erklärt der Anwalt Tschöpe. Steiner ergänzt, dass im Krankheitsfalle erst ab einer Beschäftigung nach vier Wochen ein Anrecht auf Weiterzahlung des Lohnes besteht.
Auch wenn man innerhalb der ersten sechs Monate kein Anrecht auf Urlaub hat, werden Urlaubstage währenddessen angesammelt. Sollte das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines halben Jahres zu Ende gehen, sollte man sich diese Tage auszahlen lassen oder dann anteilig nehmen. Übrigens haben Arbeitnehmer in der Probezeit keine besonderen Pflichten.
Arbeitszeiten und Leistung
Nur das Einhalten von Arbeitszeiten und das Erledigen der zugeteilten Aufgabe gilt hier genauso wie in einem Dauerarbeitsverhältnis. Als Tipp geben die Experten Arbeitnehmern für die Probezeit mit auf den Weg, sich engagiert zu präsentieren ohne sich dabei zu verausgaben und vor allem echt dabei zu bleiben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Rechte-in-der-Probezeit-article4543151.html Abgerufen am 19. Oktober 2011