Bessere Förderung für zeugungsunfähige Paare: Sachsen tritt Bundesprogramm bei
Der Freistaat Sachsen ist zum 1.Juli dem Bundesprogramm zur Unterstützung von Paaren, die unter ungewollter Kinderlosigkeit leiden, beigetreten. Damit kann die finanzielle Unterstützung dieser Paare bei Kinderwunschbehandlungen verbessert werden.
Dies gab die sächsische Sozialministerin Christine Clauß bekannt. Schon 2009 hatte Sachsen ein eigenes Programm aufgelegt, mit dem bislang 1800 Behandlungen zur künstlichen Befruchtung gefördert wurden.
Mit dem Bundesprogramm, das 2012 ins Leben gerufen wurde, teilt sich der Freistaat die Förderung nun mit dem Bund: Beide zusammen übernehmen bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Kosten. Die Krankenkassen kommen seit 2004 für die Hälfte der Kosten bei den ersten drei Versuchen einer künstlichen Befruchtung auf. Durch die zusätzliche Unterstützung, die sich Sachsen rund 700.000 Euro im Jahr kosten lässt, sinkt der Eigenanteil der Eltern auf rund 25 Prozent.
Clauß wies auf darauf hin, dass in Deutschland schon etwa jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist und die meisten Paare an der Finanzierung einer Unfruchtbarkeitsbehandlung scheitern. Diesen Paare wollte sie beiseite stehen, denn Kinderwünsche dürften nicht am Geld scheitern.