Besserer Schutz vor Geschäftemacherei am Telefon und im Internet

Von Dörte Rösler
1. Juli 2013

Unseriöse Werbung und Vertragsabschlüsse per Telefon, überhöhte Mahngebühren für Musikdownloads oder versäumte Zahlungsfristen - vor solchen Praktiken sollen die Verbraucher künftig besser geschützt werden. So hat der Bundestag etwa die Kosten für Abmahnungen gedeckelt und Gewinnspielverträgen am Telefon einen Riegel vorgeschoben. Verbraucherschützer hoffen, dass damit die Abmahnwut mancher Online-Anbieter gedrosselt wird.

Rund 4 Millionen Mahnschreiben haben Anwälte allein 2012 verschickt, um Internetnutzer für teilweise geringfügige Vergehen kräftig zur Kasse zu bitten. Durchschnittlich 800 Euro sollten die Betroffenen zahlen. Jetzt sind die Gebühren auf maximal 155,30 Euro begrenzt. Wer abgemahnt wird, hat außerdem Anspruch auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten.

Aufatmen können auch Glücksritter, die sich am Telefon zu einem Gewinnspiel hinreißen lassen. Künftig sind die Verträge erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt. Wenn ein Unternehmen ohne Einwilligung Werbeanrufe macht, kann ein Bußgeld bis 300.000 Euro verhängt werden - auch wenn nur eine Computerstimme erklingt.