Bestehendes Verbot für das Suchtmittel "Spice"

Von Thorsten Hoborn
5. November 2009

Der Besitz einer unter dem Namen "Spice" bekannt gewordenen Modedroge, die im Januar letzten Jahres aus dem Verkehr gezogen wurde, soll laut kommendem Beschluss des Bundeskabinettes weiterhin als verboten gelten.

Zuvor war das Suchtmittel, welches aggressivere und stärkere Auswirkungen als Cannabis aufweist, unter dem Deckmantel einer Kräutermischung legal verkauft worden. Mephedron soll ebenfalls verboten werden, da der künstlich hergestellte Stoff eine aufputschende Wirkung aufweist.