Betrunken Unfall verursacht - Familie verliert Anrecht auf Hinterbliebenenrente

Von Matthias Bossaller
25. Juli 2011

Wer auf dem Heimweg von der Arbeit betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Vor dem Landesgericht Darmstadt wurde der Fall eines 30-Jährigen verhandelt, der auf dem Nachhauseweg von der Arbeit bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Er war mit 2,2 Promille Alkohol im Blut absolut fahruntüchtig. Nach dem Urteil des Gerichts steht der Familie keine Hinterbliebenen-Rente zu.

Dem Arbeitgeber könne keine Mitschuld gegeben werden, da auf dem Gelände kein Alkohol angeboten werde. Dagegen sagte die Frau, in dem Betrieb sei es üblich gewesen, Alkohol zu trinken. Der Richter meinte dazu, dass es nicht Aufgabe des Betriebes sei, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Ob die Ehefrau des Toten in Revision geht, ist nicht bekannt.