Kein Arbeitsunfall bei einem persönlichen Anschlag am Arbeitsplatz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Februar 2013

Wenn jemand an seinem Arbeitsplatz einem persönlichen Anschlag zum Opfer fällt, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wie jetzt das Landessozialgericht in Berlin befand. Doch was war geschehen?

Eine Frau besaß einen Blumenstand und ihr Ex-Ehemann verletzte die Frau mit einem gemieteten Kleintransporter bei einer Amokfahrt schwer. Nach der Amokfahrt hatte sich der Mann, nachdem er schon zuvor seine neue Partnerin mit einem Messer umbringen wollte, in der Untersuchungshaft umgebracht. Die zuständige Berufsgenossenschaft der Blumenhändlerin wollte den "Unfall" aber nicht als Arbeitsunfall sehen, so dass die Frau beim Sozialgericht klagte und dort zunächst Recht bekam.

Danach kam es zur Berufung bei Landessozialgericht, wo die Richter den Fall anders bewerteten, indem sie den "Unfall" zum persönlichen Bereich des Opfers zählten und so wurde die Klage abgewiesen und auch eine Revision nicht zugelassen. Jetzt kann die Frau die Revision nur noch beim Bundessozialgericht beantragen.