Keine Unfallrente für Hinterbliebene nach einem Mordfall

Von Marion Selzer
24. Februar 2012

Wenn der Mann durch einen Unfall am Arbeitsplatz stirbt, muss dessen Unfallversicherung eine Rente an die verbliebende Ehefrau zahlen.

Wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun entschieden hat, greift die Unfallversicherung auch in einem Tötungsdelikt, allerdings nur, wenn die Tötung im Zusammenhang mit der Arbeit des Opfers stand.

Im konkreten Fall ging es um einen Pizzahersteller, der bei einer Fahrt vom Steuerberater durch seinen eigenen Sohn getötet wurde. Daraufhin wollte die hinterbliebene Ehefrau Rente von dessen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich jedoch in diesem Fall einzuspringen. Die Richter meinen zu Recht. Denn der Mord durch den Sohn habe nichts mit dem Arbeitsverhältnis des Mannes zu tun gehabt.

Nur wenn ein Zusammenhang zur Arbeitsstelle auffindbar sei, fiele das in den Haftungsbereich einer Unfallversicherung.