BFH-Urteil: Noch kein höherer Betreuungsaufwand bei drei Kindern

Von Dörte Rösler
14. März 2014

Eltern können die Betreuungskosten für ihren Nachwuchs bei der Steuer geltend machen. Wie hoch die steuermindernden Ausgaben sein dürfen, hängt jedoch von der Zahl der Kinder ab. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil geklärt.

Im verhandelten Fall hatte eine Familie mit drei Kindern 6.800 Euro für ein Au-Pair-Mädchen, Kita-Gebühren und eine Krabbelgruppe geltend gemacht - obwohl die Mutter nicht berufstätig war. Das Finanzamt erkannte die Kosten für das Au-Pair-Mädchen nur teilweise an. Zu Recht, wie der BFH urteilte. Drei Kinder könnten von einem Elternteil allein betreut werden, ein Au-Pair-Mädchen sei nicht zwingend erforderlich - zumal für das älteste der drei Kinder bereits die Kita-Gebühren anerkannt wurden.

Zusätzliche Betreuungskosten können demnach erst bei einer größeren Zahl von Kindern steuermindernd wirken.