Freibeträge für 2014 noch schnell eintragen lassen - Frist endet am 30. November

Rechnungen bis Dezember einreichen und bei der Steuer Geld sparen

Von Dörte Rösler
4. November 2014

Ob Unterhaltszahlungen, Fahrtkosten, Weiterbildung oder doppelte Haushaltsführung - wer für das Jahr 2014 noch steuerliche Freibeträge nutzen möchte, sollte sich beeilen. Die Eintragungsfrist endet am 30. November. Liegt der Antrag rechtzeitig vor, gibt es im Dezember mehr Geld.

Welche Ausgaben vom Fiskus bezuschusst werden, richtet sich nach einem festen Katalog. So können Arbeitnehmer etwa Bahntickets oder Benzinrechnungen für den Arbeitsweg als Werbungskosten geltend machen. Auch die Ausgaben für einen eventuellen Umzug, Fortbildungen, Fachliteratur oder das Arbeitszimmer zählen dazu.

Wer aufgrund seines Jobs einen zweiten Haushalt führen muss, kann auch diese Kosten von der Steuer absetzen. Um einen Freibetrag eintragen zu lassen, müssen die Ausgaben jedoch über 600 Euro liegen.

Sonderausgaben steuerlich geltend machen

Ein weiterer Posten bei den Freibeträgen sind die sogenannten Sonderausgaben. Dazu zählen etwa Unterhaltszahlungen für ehemalige Partner, bis zu 6000 Euro Kinderbetreuungskosten pro Jahr sowie die Kirchensteuer. Wer im vergangenen Jahr viel Geld für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder medizinische Hilfsmittel ausgeben musste, kann diese als außergewöhnliche Ausgaben anrechnen lassen.

Der Fiskus erkennt die Rechnungen aber erst an, wenn die Eigenbeteiligungsgrenze überschritten ist. Wie hoch diese ausfällt, ist individuell verschieden - abhängig vom Familienstand und Einkommen.