BGH entscheidet erneut über Rückkaufwert von gekündigten Lebensversicherungen

Von Dörte Rösler
13. September 2013

Der Rückkaufwert für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen hat die Gerichte bereits öfter beschäftigt. Streitpunkt: Die Versicherer ziehen ihren Kunden zu viel Geld ab. Nun soll der Bundesgerichtshof erneut entscheiden, welche Ansprüche die Versicherten haben. Aktuell geht es um die Höhe der Vertreterprovisionen und die Frage, wie diese mit den geleisteten Beiträgen verrechnet werden.

Das gerichtliche Vorspiel ist lang, und selbst Experten können die rechtlichen Details der Auseinandersetzung kaum noch durchschauen. Für den einzelnen Versicherten kann es jedoch um viel Geld gehen. Einen höheren Rückkaufwert schriftlich einzufordern, lohnt also in jedem Fall. Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherschützer betonen zudem, dass die Fristen knapp sind. Nach einer vorzeitigen Kündigung haben Kunden nur drei Jahre Zeit, ihre Forderung geltend zu machen. Wer seine Kapitallebensversicherung 2010 gekündigt hat, muss bis Jahresfrist die erhöhte Rückzahlung beantragen.