BGH erklärt bestimmte Regelungen bei Kündigungen von Lebensversicherungen für unwirksam

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Oktober 2012

Jetzt wurden die Verbraucher durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gegenüber den Lebensversicherern weiter unterstützt. So sind bestimmte Regelungen bei der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung für unwirksam erklärt worden, beispielsweise die Verrechnung der Vermittlungsprovisionen mit den ersten Beitragszahlungen.

Wer nach dem Jahr 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und diese vorzeitig gekündigt hat, der kann aufgrund der neuen Urteils Nachzahlungen beim ehemaligen Versicherer fordern, wie die Verbraucherzentrale in Hamburg erklärt. Bislang hatten viele Verbraucher bei einer vorzeitigen Kündigung viel Geld verloren, weil eine Verrechnung der Abschlusskosten sowie der Provisionen, wie es in den Verträgen stand, für den Versicherten immer zum Nachteil führten.

Auch weigerten sich die Versicherungen kleinere Beträge unter zehn Euro auszuzahlen. So kam es zu einer Klage der Verbraucherzentrale in Hamburg gegen den Versicherer Generali vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, wo die Richter sich für die Verbraucher entschieden, weil die Bestimmungen eine "unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers" darstellen. Das Urteil gilt einmal für bestehende und auch für neue Verträge.