BGH-Urteil: Lebenslange Haftstrafe für hessische Mutter wegen Kindstötung in drei Fällen bestätigt

Von Ingrid Neufeld
20. Februar 2014

Eine hessische Mutter hatte ihre drei Kinder getötet, beim dritten Kind sahen die Richter sogar einen Mord aus Heimtücke. Deshalb erhielt die Frau 13 Jahren Haft, wogegen die Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Daraufhin wurde sie vom Landgericht Limburg zu lebenslangem Gefängnisaufenthalt verurteilt.

Heimtücke als Motiv - Ablehnung einer Revision

Dieses Urteil bestätigte jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH). Ihre Revision wurde abgelehnt. Als Grund wurde der heimtückische Mord am dritten Kind angegeben.

Schon im letzten Jahr kam ans Tageslicht, dass die Frau sich durch das Kindergeschrei gestört fühlte und es "wie ein Radio" abschalten wollte. Schon die ersten beiden Kinder hatte die Frau erstickt, aber plötzlichen Kindstod geltend gemacht.

Überführung der Mutter durch das Gericht

Das dritte Baby wurde deshalb extra mit einem Monitor überwacht. Auch der Ehemann passte besonders auf das Kind auf. Das Gericht war zur Auffassung gelangt, dass die Frau einen unbeobachteten Moment nutzte und das Kind erstickte.

Der Tatbestand der Heimtücke war erfüllt und die Mordabsicht ebenfalls. Das lebenslange Urteil ist nun rechtskräftig.