BGH-Urteil: Sicherungsverwahrte bekommen Entschädigung

Von Dörte Rösler
20. September 2013

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung war in Deutschland bis 2009 gängige Praxis. Besonders gefährliche Straftäter konnten dadurch auch nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe im Gefängnis behalten werden.

Nach EGMR-Entscheidung nun BGH-Urteil für Entschädigung

Als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verfahren für unrechtmäßig erklärte, mussten die Gefangenen auf freien Fuß gesetzt werden. Nach einem aktuellen Urteil des BGH haben sie außerdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

240.000 Euro Entschädigung für 4 ehemalige Häftlinge

Geklagt hatten vier ehemalige Häftlinge aus Baden-Württemberg, deren Sicherungsverwahrung jeweils nachträglich verlängert wurde - teilweise mehr als acht Jahre. Für jeden Tag, den die Männer rechtswidrig in Haft waren, sprachen die Bundesrichter ihnen 25 Euro zu. Insgesamt 240.000 Euro muss Baden-Württemberg zahlen.

Forderungswelle auch für andere Bundesländer?

Juristen sehen nun eine Forderungswelle auf die anderen Bundesländer zukommen. Nach Schätzungen haben rund 150 ehemalige Gefangene Anspruch auf Entschädigung. In der Zahlungspflicht stehen die Länder.