Bitte immer mit Attest

Von Marion Selzer
15. März 2012

Will man keine fristlose Kündigung riskieren, sollte man dem Arbeitgeber immer ein Attest liefern, wenn man wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheint. Wie das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz nun entschieden hat, darf der Arbeitgeber nämlich dann kündigen, wenn er trotz Abmahnung kein Attest von einem Arzt erhält. Am besten halten sich Arbeitnehmer hier an die Regeln aus dem Arbeitsvertrag.

Verlangt dieser bereits am ersten Fehltag ein Attest, sollte man dies auch so handhaben. Dabei handelt es sich nämlich nicht um eine unzumutbare Klausel. Fehlt eine diesbezügliche Regelung gilt nach dem allgemeinen Arbeitsrecht, dass ein Attest spätestens am dritten Tag der Krankheit abzuliefern ist.

Wer eine ärztliche Bescheinung aufweisen kann, darf im Jahr sechs Wochen fehlen, ohne dass der Arbeitgeber ihm kündigen darf.