Blätter aus Nachbars Garten rechtfertigen keine "Laubrente"

Von Dörte Rösler
18. Oktober 2013

Grundstücksbesitzer haben ein Recht auf Entschädigung, wenn der Nachbar sie in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Laub, das über die Grundstückgrenze geweht kommt, muss man aber kostenlos beseitigen. Eine Eigentümerin, die für die zusätzliche Arbeit eine "Laubrente" forderte, wurde vom Münchner Amtsgericht abgewiesen.

Stein des Anstoßes war eine Linde, die nach Angaben der Klägerin mehrmals jährlich die Gartenpflege erschwerte. Dafür verlangte die Frau einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Im Frühjahr müsse sie die Blüten beseitigen, später folgten Samen, Blätter und herabfallende Äste. Im Laufe des Jahres füllten sich so 10 bis 15 Abfalltonnen.

Die Richter lehnten die Forderung ab. Sie verwiesen darauf, dass der Nachbar das Abfallen von Pflanzenteilen nicht verhindern könne. Zudem handele es sich um eine "grüne" Wohngegend, in der Linden ortsüblich seien. Darum muss die Nachbarin das Laub weiterhin kostenlos harken.