Blutdoping-Affäre: Freispruch für Radsportler

Von Ingo Krüger
5. November 2012

Freispruch in der Erfurter Blutdopingaffäre. Ein Radsportler, der bei dem umstrittenen Mediziner Andreas Franke vom Olympiastützpunkt Erfurt in Behandlung war, erhält keine Sperre. Dies entschied im Streit zwischen der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) und dem Athleten das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS).

Demnach, so der Schiedsrichter, Rechtsanwalt Dr. Stephan Wilske, sei die praktizierte UV-Behandlung von Blut vor dem 1. Januar 2011 kein Dopingvergehen gewesen. Ein objektiver Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen sei folglich nicht gegeben. Der Sportler dürfe daher nicht gesperrt werden, entschied Wilske. Sowohl die NADA als auch die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) können beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen.

Franke hat Sportlern Blut abgenommen, es mit UV-Licht bestrahlt und anschließend wieder injiziert. Die Behandlung soll die Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Gewebes und damit die Leistungsfähigkeit erhöhen. Der Erfurter Mediziner behauptet dagegen, dass die UV-Bestrahlung der Infektbehandlung und Infektabwehr gedient habe.