Brandgefahr im Urlaub? So steht es um die Rechte von Urlaubern

Von Marion Selzer
16. August 2012

Die beliebten Ferieninseln der Kanaren sind derzeit von starken Waldbränden betroffen. Müssen Urlauber wegen Brandgefahr aus ihrer Unterkunft in eine andere Übernachtungsmöglichkeit überwechseln, müssen die Urlauber das in der Regel dulden.

Einen Anspruch auf Schadensersatz haben sie nur dann, wenn sie in eine vom ursprünglichen Zweck stark abweichende Örtlichkeit gebracht werden. So zum Beispiel wenn ein Hotel direkt am Strand gebucht wurde, nun aber ein Hotel mitten im Land bereitgestellt wird.

Wird der Urlaub aufgrund der Brandgefahr vorzeitig abgebrochen, müssen sich Urlauber und Reiseveranstalter die Mehrkosten für Umbuchungen teilen. Viele Veranstalter verzichten jedoch auf diese Regelung und übernehmen die vollen Kosten.

Wer noch vor seinem Urlaub steht, sollte sich kurz zuvor erkundigen, wie die Lage am Urlaubsziel aussieht. Dann können bereits vorab Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen getroffen werden.