Bei Preisminderung im Urlaub aufgrund von Reisemängeln Beweise sichern

Richtiges Vorgehen um eine Preisminderung vor Gericht durchsetzen zu können

Von Ingo Krüger
30. April 2015

Wanzen im Bett sind im Urlaub nicht nur unangenehm, sondern ein Grund den Preis um bis zu 50 Prozent zu mindern. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn die Existenz des Ungeziefers auch dokumentiert wird.

sind wichtig, um finanzielle Forderungen durchzusetzen.

Richtiges Vorgehen um einen Minderungsanspruch geltend zu machen

Wer berechtigte Zweifel an dem Zustand seines Feriendomizils hat, sollte sich sofort bei der Reiseleitung beschweren. Mängel sollten grundsätzlich schriftlich benannt werden.

Wer seine Kritik nicht bei der richtigen Person abgibt, besitzt später keinen Minderungsanspruch. Das Gesetz und die Gerichte legen strenge Maßstäbe an, wenn es um die Minderung des Reisepreises geht. Unzufriedene Urlauber sollten folglich genau dokumentieren, an welchen Tagen sie vergeblich versucht haben, die Reiseleitung zu kontaktieren.

Höhe der Reisepreisminderung

Die Höhe der Reisepreisminderung richtet sich nach der Schwere und der Beeinträchtigung der Gesamtreise. Informationen dazu liefert die Reisepreisminderungstabelle des Landgerichts Frankfurt, die sogenannte Frankfurter Tabelle.