Bundesfinanzhof entscheidet: Wohnsitz bei den Eltern gilt als doppelter Haushalt

Von Dörte Rösler
2. August 2013

Bei den Eltern gemeldet sein und am Studien- oder Arbeitsort einen eigenen Haushalt pflegen? Was in vielen Familien Alltag ist, wurde vom Fiskus bisher nicht als doppelte Haushaltsführung anerkannt. In einen Urteil stärkt der Bundesfinanzhof jetzt Eltern und Kindern den Rücken.

Nach Ansicht der Richter sind erwachsene Kinder bei ihren Eltern sehr wohl aktiv in die Haushaltsführung eingebunden, so dass die Studentenbude oder das Appartement außerhalb einen zweiten Haushalt darstellen. Mietkosten und Heimfahrten an den Wochenenden lassen sich also von der Steuer absetzen.

Um Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Eltern ihre Kinder allerdings an den Kosten für den Hauptwohnsitz beteiligen. Wenn der Nachwuchs in den Mietvertrag aufgenommen ist, kann die doppelte Haushaltsführung auch vom penibelsten Steuerbeamten nicht mehr angezweifelt werden.