Deutscher Fiskus kassiert Rentner auch im Ausland ab

Von Dörte Rösler
27. September 2013

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Berufslebens steuermindernd wirken. Als Rentner muss man seine Einkünfte dann jedoch zunehmend versteuern - auch wenn der Wohnort im Ausland liegt.

Wer seinen Ruhestand im sonnigen Süden verbringt, sollte daher rechtzeitig an die heimische Steuererklärung denken. In welchem Umfang Steuern fällig werden, hängt davon ab, ob das jeweilige Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat.

Im Ausland lebende Rentner müssen ihre Rente in Deutschland versteuern - ohne Grundfreibetrag

Informationen zur Steuerpflicht von Rentnern, die im Ausland wohnen, liefert das Finanzamt Neubrandenburg auf einer eigenen Webseite. In aller Regel müssen im Ausland lebende Senioren ihre Renten, Leistungen aus Rentenversicherungen oder Pensionskassen in Deutschland versteuern - und zwar ohne Grundfreibetrag. Auch Bezieher von niedrigen Renten sind daher steuerpflichtig. Wenn sie versäumen, beim heimischen Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben, drohen Zwangsgelder und finanzielle Aufschläge.