Bundesfinanzhof stoppt Steuersparmodell für spanische Ferienimmobilien

Von Dörte Rösler
8. Oktober 2013

Ob Finca auf Mallorca oder Appartment in Alicante - spanische Ferienimmobilien sind bei Deutschen beliebt. Bisher war es jedoch ungünstig, das Urlaubsdomizil direkt zu erwerben. Um Steuern zu sparen, galt es als Geheimtipp, eine spanische Kapitalgesellschaft zu gründen und diese beim Kauf vorzuschalten. Nun hat der Bundesfinanzhof diesen Trick gestoppt.

Wer seine Ferienimmobilie als Gesellschaftseigentum erwirbt, spart zwar Erbschafts- und Wertzuwachssteuern, muss aber die private Nutzung als "verdeckte Gewinnausschüttung" versteuern. Der Urlaub in der eigenen Immobilie kann dadurch richtig teuer werden.

Im aktuell verhandelten Fall hatte eine vierköpfige Familie eine Finca in Porto Andratx erworben - unter dem Deckmantel einer "Sociedad Limitada", an der jedes Familienmitglied 25 Prozent Anteile hielt. Haus und Pool nutzten die Eigentümer ausschließlich für den eigenen Urlaub, natürlich unentgeltlich.

Nach Ansicht der Finanzrichter müssen die Anteilseigner diesen Vorteil versteuern. Da die Familie keine Miete für das offiziell der Kapitalgesellschaft gehörende Haus gezahlt habe, sei die gesparte Summe als verdeckter Gewinn zu betrachten. Schätzwert: 78.000 Euro pro Jahr.