Bundesgerichtshof entscheidet, dass Vermieter bei ausbleibenden Zahlungen früher kündigen dürfen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass Wohnungseigentümer ihren Mietern schneller kündigen dürfen, wenn diese mit Zahlungen im Rückstand sind. Selbst wenn es sich nur um eine nicht gezahlte Monatsmiete handelt, dürfen Vermieter ihren Mietern kündigen.
Damit soll den Vermietern der Rücken gestärkt werden. Bislang war nicht ganz klar, ab welchem Zeitraum ein Zahlungsrückstand eine ordentliche Kündigung ermöglichte. Nur wenn der Zahlungsrückstand weniger als eine Monatsmiete beträgt, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-duerfen-frueher-kuendigen-article7441071.html Abgerufen am 12. Oktober 2012