Bundesgerichtshof muss über Klage auf Schadenersatz für marodes Haus entscheiden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. Januar 2014

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss demnächst über einen besonderen Fall des Schadenersatz entscheiden.

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den Kauf, beziehungsweise um die Sanierung eines durch Pilzbefall maroden Hauses in Berlin. Im Jahr 2004 hatte eine Frau ein Mietshaus für 260.000 Euro gekauft, wobei sich aber anschließend herausstellte, dass das Haus vom einem Hausschwamm, einem Pilz, befallen war. Da aber die Sanierung sehr schwierig war, entstanden Kosten von insgesamt 640.000 Euro, die nun die Frau vom Verkäufer zurück erstattet haben will.

Laut Gutachter wäre seinerzeit das Gebäude, wenn es nicht vom Pilz befallen wäre, 600.000 Euro wert gewesen, mit einem Pilzbefall etwa 100.000 Euro niedriger. Da aber der geforderte Schadenersatz weit über dem Wert des Hauses liegt, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden, ob dies unverhältnismäßig sei.

Wird der Klage des Käufers Recht gegeben, so hat dann der Verkäufer sein Haus nicht nur umsonst abgegeben, sondern muss noch zusätzlich bezahlen. Das Urteil soll im kommenden April gefällt werden.