Bundesgerichtshof stärkt Mieter mit Urteil: Wohnungsmängel können nicht verjähren
Vermieter eines Hauses oder einer Wohnung müssen nachweisbare Mängel beseitigen, ganz egal wie lange diese schon existieren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied jetzt, dass das Haus oder die Wohnung vom Vermieter über die gesamte Mietzeit in Ordnung gehalten werden müsse. Eine solche Verpflichtung könne nicht verjähren.
Im konkreten Fall (Az.: VIII ZR 104/09) wurde ein Mietgeber dazu verpflichtet, eine Dachgeschosswohnung besser zu dämmen, da sich die Mieterin darunter durch die lauten Tritte und Toilettengeräusche der Dachgeschossbewohnerin gestört gefühlt hatte. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Entscheidung, weil die Mieter dadurch gestärkt würden. "Sie müssen nicht fürchten, dass ihre berechtigten Ansprüche eines Tages wegen Verjährung abgelehnt werden", erklärte Lukas Siebenkotten, Direktor des DMB.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Mietmaengel-verjaehren-nicht-article733720.html Abgerufen am 1. März 2010