Mietschulden von Hartz-IV-Empfänger - Kein Anspruch auf Darlehen vom Jobcenter

Von Max Staender
21. März 2013

Sämtliche Hartz-IV-Empfänger erhalten das Geld für die Miete vom Jobcenter und müssen dieses an ihren Vermieter weiterleiten. Falls ein Bezieher trotz der Zahlungen Mietschulden anhäuft, erhält er in der Regel ein Darlehen vom Jobcenter. Allerdings gibt es in Zukunft keinen Anspruch mehr darauf, wie jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil entschied.

Im entsprechenden Fall hatte eine Freiburger Familie einen Eilantrag eingereicht, da sie über 3.000 Euro Mietschulden bei ihrem Vermieter hatte. Allerdings blieb dieser Antrag ohne Erfolg, da der Mietschuldenausgleich auch in den Jahren davor das Zahlungsverhalten des Hartz-IV-Empfängers nicht änderte. Somit konnten die Richter nicht davon ausgehen, dass eine erneute Darlehensgewährung die Situation dauerhaft ändert.