Bushido hat doch keinen Fan verprügelt - Berliner Amtsgerich spricht Rapper frei

Von Melanie Ruch
21. Februar 2014

Bushido scheint allmählich so etwas wie ein Stammgast im Berliner Amtsgericht zu sein. Nachdem der Rapper zuletzt eine Klage wegen seiner gewaltverherrlichenden Texte am Hals hatte und wegen Kunstfreiheit freigesprochen wurde, musste der Rapper am vergangenen Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung erneut vor Gericht erscheinen.

Darstellung des Tathergangs durch Fan

Die Klage ging diesmal von einem Fan aus. Der 17-Jährige hatte behauptet mit ein paar Freuden vor Bushidos Villa in Berlin Lichterfelde auf ein paar Fotos und Autogramme seines Idols gehofft zu haben. Dann soll zunächst Bushidos Nachbar Fadi El H. auf den 17-Jährigen losgegangen sein und später auch der Rapper selbst.

Bushido stellte den Tag im Mai des letzten Jahres bei seinem Verhör allerdings etwas anders dar. Die Gruppe Jugendlicher soll bei ihm regelrecht sturmgeklingelt haben.

Kläger gibt Falschaussage zu

Als Bushido dann die Haustür öffnete, um seinen Fans eine Standpauke zu halten, seien seine Freunde in ihrem Auto davongerast und hätten den Jugendlichen zurückgelassen. Dann sei sein Nachbar Fadi herausgekommen und von dem Jugendlichen sogleich beschimpft worden, woraufhin Fadi ihn wegschubste. Damit der Streit nicht eskalierte, habe er die Polizei gerufen.

Er selbst sei nie handgreiflich geworden, so der Rapper. Als das vermeintliche Opfer schließlich in den Zeugenstand gerufen wurde, verweigerte der seine Aussage und gab an, lediglich Mist erzählt zu haben. Auch seine Freunde wollten keine Aussage machen.

Bushido und sein Nachbar Fadi wurden daraufhin freigesprochen.