Cannabis-Anbau gegen Multiple Sklerose im Sonderfall legitimiert

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Dezember 2008

Nicht immer ist der Besitz und Anbau von Cannabis strafrechtlich verboten, wie in Mannheim ein Schöffengericht bei einem Mann, der an Multipler Sklerose leidet, entschied.

Der Richter Krehbiel fällte eine schnelle Entscheidung, mit der Auffassung einem schwerkranken Mann ein paar schöne Tage zu gönnen. Der Angeklagte rauchte wegen seiner Schmerzen seit 15 Jahren stündlich die Joints, wie er zugab. Normalerweise ist der Besitz in diesen Mengen, mehrere hundert Gramm, nicht erlaubt.