Care Energy macht seine Geschäftsbedingungen auf Wunsch von Verbraucherschützern transparenter

Von Melanie Ruch
23. Mai 2013

Der Billig-Stromanbieter Care Energy hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und für die Kunden transparenter gemacht, nachdem der Energieanbieter von Verbraucherschützern wegen seiner undurchsichtigen Vertragsbedingungen und unlauterer Werbung abgemahnt wurde.

In seinen neuen AGBs nennt Care Energy nun ausdrücklich das Unternehmen "mk-Power Ihr Energiedienstleister GmbH" als alleinigen Vetragspartner der Kunden. Zudem hat das Unternehmen seine umstrittene Vollmachtsklausel konkreter gefasst und hinzugefügt, dass die Vollmacht von mk-Power, den Anbieterwechsel für die Kunden durchzuführen, wie bisher auch mit der Vetragskündigung endet.

Beim Preiserhöhungsrecht hat das Unternehmen nachgetragen, dass die Kunden automatisch in die Grundversorgung ihres örtlichen Anbieters zurückfallen, wenn sie bei ihrer Kündigung keinen Wunschanbieter angeben und das ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn das Unternehmen einseitige Vertragsänderungen vornimmt.

Ein Ordungswidrigkeitsverfahren gegen das Unternehmen läuft aber dennoch, weil Care Energy offenbar seine gesetzliche Pflicht umgangen hat sich als Energielieferant zu melden. Stattdessen bezeichnet sich das Unternehmen als Dienstleister, wodurch es eine Sonderstellung genießt und unter anderem weniger EEG-Abgaben zahlt. Dadurch kann Care Energy seinen Kunden den Strom auch billiger anbieten als die Konkurrenzunternehmen.