Casino trägt Konsequenz für Aufhebung einer Spielbank-Sperre

Wenn ein Casino seine Prüfungspflicht vernachlässigt, muss es für eventuelle Spielschulden des Spielers aufkommen

Von Marion Selzer
14. November 2011

Ein für Spielbanken gesperrter Zocker darf von einem Casino-Betreiber nicht ungeprüft zum erneuten Glücksspiel zugelassen werden. Sonst droht dem Casino auch die Verantwortung für eventuelle Spielschulden des Spielers und es muss diese erstatten.

Frau eines Spielsüchtigen klagt auf Schadensersatz

Im vorliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Mann entscheiden, der sich im Jahr 2004 auf eigenen Wunsch hin zum Glücksspiel hatte sperren lassen, weil er zuvor beim Spielen von Roulette sehr hohe finanzielle Verluste erlitten hatte. Daraufhin verhängten die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG eine bundesweites Sperre für ganze sieben Jahre.

Als der Mann bereits zwei Jahre später bei dem Stuttgarter Casino um die Aufhebung des selben Verbotes bat, wobei er auf seinen wieder hergestellten finanziellen Status hinwies, ließ ihn die Spielbank Stuttgart nach Überprüfung der Zahlungsfähigkeit wieder zum Spielen zu. In den nächsten 18 Monaten erlitt der Mann dann durch Glücksspiele eine Viertelmillion Euro Schulden. Daraufhin verklagte die Ehefrau des Spielsüchtigen das betreffende Casino auf Ersatz des Schadens, da es die Überprüfung so ohne Weiteres einfach aufgehoben habe.

Mann hätte Gutachten eines Sachverständigen vorlegen müssen

Nachdem das Landgericht Baden-Baden der Klage der Frau nicht stattgegeben hatte, gab nun der BGH der Klägerin Recht. Denn zur Aufhebung der Sperre hätte der Mann ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen müssen. Da das Casino lediglich die finanziellen Verhältnisse überprüft habe, und damit nicht die Ursache des Problems einer Spielsucht überprüft habe, habe es seine Prüfungspflicht vernachlässigt.

Auch dem Wunsch eines Kundens sein Spielverbot aufzuheben, müssen Casino-Betreiber Stand halten, wenn es darum geht den Spieler vor den drohenden finanziellen Schäden zu bewahren.

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